Allgemeine Geschäfsbedingungen

Vertragsgegenstand:
Die AGB`s von Rose Ranch Germany / Erika Simak, gelten für die Erbringung von abge-
sprochenen Leistungen (schriftlich & mündlich) zwischen Erika Simak und dem
Auftraggeber ggf. dessen gesetzlichen Vertretern über die Erbringung folgender
Leistungen:
1.: Reitunterrichtserteilung
2.: Pferdepensionsvertrag
3.: Schulungen in Theorie & Praxis
4.: Organisationen von Kursen / Trainings mit Fremdtrainern
5.: Einstellvertrag für Gastpferde
6.: tageweise Vermietung von Reithalle/n und / oder Schulungsraum
Der Vertrag zwischen Auftraggeber / Kunde und Erika Simak kommt bereits mit
einer verbindlichen Anmeldung zustande.
Das Anmeldedatum ist zeitgleich das Vertragsdatum.

Zahlungsbedigungen:
Reitunterricht kann nach der Reitstunde in bar oder EC vor Ort gezahlt werden.
Pensionkosten für das eingestallte Pferd, ebenso wie Schulungs- und Kurskosten
sind im Voraus zu zahlen. Pensionskosten innerhalb von 2 Werktagen eines
jeden Monats. Schulungs- und Kurskosten werden mit dem Tag der Anmeldung fällig.
Alle Kosten, außer Reitstunden, sind auf das angegebene Konto anzuweisen.
Bei Rücktritt von Schulungen und Kursen können die bereits gezahlten Gebühren nur
dann voll zurückgezahlt werden, wenn der Rücktritt 6 Wochen vor Beginndatum
erfolgt. Kommt eine Rücktrittserklärung bis 4 Wochen vor dem Beginndatum,
werden 50% der Kosten an den Teilnehmer zurückersattet.
Alle kürzeren Rücktrittserklärungen werden nicht erstattet.
Dem Teilnehmer bleibt es aber frei, selbst für einen Ersatzteilnehmer zu sorgen
und kann dann, nach Zahlungseingang der Gebühren des Ersatzteilnehmers
seine bereits gezahlten Gebühren von Erika Simak erstattet bekommen.
Eine Absage einer gebuchten Reitstunde muss mindestens 24 Stunden im Vorfeld
erfolgen, andersfalls werden die Gebühren zu 100% fällig.
Erika Simak behält sich vor, eine Reitstunde auch kurzfristig aufgrund von
Verletzung / Krankheit Pferd, höhere Gewalt o.ä. abzusagen und führt nicht zu
Ersattungsansprüchen von Schüler an Erika Simak.

Reitunterricht:

  1. Der Reitunterricht findet in Einzel- oder Zweierunterricht statt.
  2. Eine Reiteinheit umfasst 30 Minuten Unterrichtszeit. Daher bitte Pferde im Vorfeld
    und rechtzeitig fertigmachen, sowie aufwärmen UND lösen!
    (Als Beispiel: 16 Uhr Reitstunde = 15.40 Uhr mit dem jeweiligen Pferd gesattelt in der Halle
    sein und in die Aufwärmphase starten! Anderfalls verkürzt sich Eure
    Unterrichtszeit! Plant Euch auch Zeit zum Putzen und Satteln, ggf. auch Pferd/e
    von der Koppel holen ein.)
  3. Unser Reitunterricht findet in Einer der beiden Reithallen vor Ort statt.
  4. Der Reitunterricht kann bei extreme Hitze auch als Theorieeinheit gehalten werden.
  5. Zur Unterrichtserteilung gehört auch Bodenarbeit, Longieren, Lehren von sicherem
    Umgang mit dem Pferd und von diesem ausgehenden, möglichen Gefahren.
  6. Das Tragen eines Reithelms nach Norm VG1 ist pflicht.
  7. Das Tragen von festem Schuhwerk, mit klar erkennbaren Absatz
    und über den Knöchel reichend, ist Pflicht.
  8. Das Tragen einer Reit-Sicherheitsweste wird empfohlen.

Preise:
Eine gültige Preisliste hängt im Stall aus.

Bildmaterial / Unterlagen:
Bildmaterial, gleich wie diese entstanden sind, dürfen nur nach vorheriger
schriftlicher Genehmigung durch Erika Simak veröffentlicht werden, ganz gleich in
welcher Form diese veröffentlicht werden sollen. Hierzu zählt bereits das Versenden
Eines auf dieser Anlage erstellte Bild.
Bei einer Zuwiederhandlung behält sich Erika Simak vor, auf Schadensersatz zu klagen.
Unterlagen und Unterrichtsmaterial sind Eigentum von Erika Simak und dürfen nicht
vervielfältigt werden, ohne schriftlicher Genehmigung.

Haftung:
Erika Simak verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Reitschulpferde verfügen
ebenfalls über eine Haftpflichtversicherung.
Erika Simak haftet nur für grobe Fahrlässigkeit, nicht für tierisches Verhalten.
Jedem Schüler / Teilnehmer ist die vom Pferd ausgehende Gefahr bewusst und nimmt
diese auch in Kauf!
Eine Teilnahme am Unterricht / Kurs / Lehrgang erfolgt auf eigenen Gefahr.
Eine Haftpflichtversicherung vom Teilnehmer muss vorhanden sein.
Eine Unfallversicherung für den Teilnehmer wird dringend empfohlen.
Es wird keine Haftung für eingestallte Pferde oder mitgebrachtes Equipment
übernommen.
Jeder Einsteller (Gast- und Pensionspferd) übernimmt die Haftung für Schäden, die von
seinem Pferd ausgehen.

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